Konsent- und Konsensverfahren

Demokratische Abstimmungen dienen dazu, für die meisten Beteiligten ein möglichst zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Neben diversen Mehrheitsmodellen (einfache Mehrheit, 2/3-Mehrheit etc.) sind das „Konsentverfahren“ und das „Konsensverfahren“ zwei wichtige Ansätze zur Entscheidungsfindung und Konfliktlösung in Gruppen oder Organisationen.

Prinzipien beim Konsentverfahren

  • Beim Konsentverfahren handelt es sich um eine Entscheidungsfindungsmethode, bei der die Mitglieder einer Gruppe oder Organisation Einwände gegen einen Vorschlag äußern können. Ein Vorschlag wird angenommen, es sei denn, es gibt schwerwiegende Einwände, die nicht gelöst werden können.
  • Konsent legt den Fokus auf das Beseitigen von unüberwindbaren Hindernissen und nicht auf die Erzielung einer einstimmigen Zustimmung.
  • Ein Vorteil des Konsentverfahrens ist die Möglichkeit, Entscheidungen zu treffen, die von den meisten Mitgliedern unterstützt werden, ohne die Zustimmung aller zu erzwingen. Dies kann zu effizienteren Entscheidungsprozessen führen und die Flexibilität erhöhen.
  • Das Konsentverfahren fördert die aktive Beteiligung der Mitglieder, da sie Einwände äußern können, ohne gegen den Vorschlag insgesamt zu stimmen.

Prinzipien beim Konsensverfahren

  • Beim Konsensverfahren wird angestrebt, eine Entscheidung zu finden, mit der alle Gruppenmitglieder vollständig einverstanden sind. Es erfordert eine breite Zustimmung und Kompromissbereitschaft.
  • Konsens legt den Schwerpunkt auf die Schaffung von Verständnis und Einigkeit innerhalb der Gruppe, oft durch intensive Diskussionen und Verhandlungen.
  • Ein Vorteil des Konsensverfahrens besteht darin, dass es die Einbeziehung aller Gruppenmitglieder fördert und sicherstellt, dass niemand sich übergangen oder ignoriert fühlt.
  • Konsens kann zu langwierigen Entscheidungsprozessen führen, da es schwierig sein kann, eine umfassende Zustimmung zu erreichen.
  • In einigen Fällen kann dies zu Verzögerungen führen, im schlimmsten Fall ist gar keine Einigung möglich.

Mehrheitsentscheidungen

Sollte es weder durch Konsens- noch Konsentverfahren möglich sein, sich zu einigen, sind Mehrheitsentscheidungen sinnvoll. Zunächst sollte dabei eine 2/3-Mehrheit aller Beteiligten angestrebt werden. Wenn auch dies im Falle grösserer Konflikte nicht möglich sein sollte im nächsten Stufe eine 50% Majorität bzw. auch nur eine einfache Mehrheit.


Zusammenfassung


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Konsentverfahren dazu dient, Entscheidungen zu treffen, die von den meisten unterstützt werden, ohne zwingend eine einstimmige Zustimmung zu erfordern, während das Konsensverfahren darauf abzielt, eine Einigung zu erzielen, bei der alle Mitglieder voll und ganz zustimmen. Beide Ansätze haben ihre eigenen Vor- und Nachteile, und die Wahl zwischen ihnen hängt von den Zielen und der Kultur der jeweiligen Gruppe oder Organisation ab.

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Diese konkrete Unterseite wurde letztmalig im Mai 2023 aktualisiert.